Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Familiengesetz
Ein eigenständiges Familiengesetz gibt es in Deutschland nicht. Die familienrechtlichen Vorschriften finden sich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Es gibt kaum eine Gesetzgebung, die so dem Wandel unterliegt wie das Familienrecht. Das liegt auf der Hand, weil das Familienrecht ein Spiegelbild des gesellschaftlichen Wandels darstellt.
Die erste einschneidende Reform kam 1977 mit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Rahmen der Ehescheidung. Es wurde ersetzt durch das Zerrüttungsprinzip.
Eine weitere weitgreifende Reform erfuhr das Familienrecht 2008 durch Änderung im Rahmen des Unterhaltsrechtes; hier insbesondere dem nachehelichen Unterhaltsanspruch und dem Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mütter.
Zum 01.09.2009 sind nunmehr das neue Familienverfahrensgesetz (FamFG) sowie Änderungen im Bereich des Zugewinnausgleichsanspruches und des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten.
Unserer Anwälte befinden sich immer auf dem aktuellen Kenntnisstand und können Ihre Fragen daher meist innerhalb weniger Minuten am Telefon beantworten.