Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Familiengericht
Bei den Amtsgerichten sind Abteilungen eingerichtet, die sich ausschließlich mit Familiensachen befassen - das Familiengericht. Schwerpunkte der Verfahren vor den Familiengerichten sind die Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren sowie Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren. Teilweise besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang (z. B. Scheidungsantrag).
Entgegen der Darstellung in mancher Fernsehsendung entscheidet in den meisten Fällen ein Einzelrichter (oder eine Einzelrichterin), ohne dass Laienrichter (Schöffen) beteiligt sind. Mit Ausnahme von Unterhaltsstreitigkeiten und Verfahren über den Zugewinnausgleich sind alle Verhandlungen nicht öffentlich. Nur für die Verkündung eines Urteils muss die Öffentlichkeit zugelassen werden. Rechtsmittelgericht ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts, der als Senat für Familiensachen oder Familiensenat bezeichnet wird. Zum 1.09.2009 wurden die Zuständigkeiten des Familiengerichts reformiert. Seit dem werden alle Streitigkeiten über Trennung und Scheidung von einem großen Familiengericht verhandelt. Dieses Gericht ist für Verfahren zur Pflegschaft für Minderjährige, Adoption oder Schutz vor Gewalt zuständig, die zuvor vor dem Vormundschafts- oder Zivilgericht verhandelt wurden.
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Stand: 26.11.2010
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