Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Familienangehörige
Unter einer Ehe versteht man die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau. Dies ist gesetzlich nicht definiert, ergibt sich jedoch aus der christlich-abendländischen Tradition.
Voraussetzung zur Heirat sowie Eheverbote und die Wiederverheiratung im Fall der Todeserklärung eines Ehegatten sind in den §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Im Erbrecht unterscheidet man Verwandte in gerader Linie (auf- und absteigend), und entferntere Ordnungen. Das Steuerrecht knüpft ebenfalls in vielen Punkten (zum Beispiel bei der Einkommens- und Erbschaftssteuer) an den Verwandtschaftsgrad an. Besonderheiten gelten für Verlobte (zum Beispiel im Strafrecht) und für geschiedene Ehegatten (zum Beispiel im Namensrecht).
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Stand: 31.05.2011
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