Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Elternrecht
Es besteht das natürliche Recht der Eltern, ihre Kinder pflichtgemäß zu pflegen und zu erziehen. Die staatliche Gemeinschaft beaufsichtigt diese Betätigung und greift nötigenfalls, aber auch nur dann, in die Rechte der Eltern, zunächst beschränkend, notfalls aber auch begrenzend oder erziehend ein. Umgekehrt betrachtet haben die Eltern verschiedene Ansprüche zur Hilfe bei der Erziehung Ihrer Kinder.
Eltern können auch bei der Erziehung und Ausbildung Ihrer Kinder in Schulen nach den in den Schulgesetzten der Länder geregelten Formen mitbestimmen.
Als Elternrecht kann auch das Sorge- und Umgangsrecht verstanden werden, was oftmals bei Trennung und Scheidung der Eltern zum Streitfall wird.
Bei Fragen zu den Elternrechten, zu deren Umfang und Durchsetzung, wird Ihnen ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline in der Regel binnen weniger Minuten weiterhelfen können.