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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, wonach die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe bestimmen, insbesondere die Folgen bei einer Scheidung. Die notarielle Beurkundung ist dabei nach deutschem Recht ein Kriterium für die Formwirksamkeit, anderenfalls ist es formnichtig. Der Ehevertrag kann dabei vor, während, aber auch unter Umständen nach einer rechtskräftigen Scheidung geschlossen werden. In den meisten Fällen wird im Ehevertrag der Unterhalt für Kind und Ehepartner, Hausrat, Immobilien aber auch erbrechtliche Angelegenheiten geregelt (Erbvertrag). Es gibt auch einen dem Ehevertrag entsprechenden Vertrag zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Dieser Vertrag wird in diesem Fall Lebenspartnerschaftsvertrag genannt. Dabei sind die Grundsätze des Ehevertrags analog anzuwenden. Da in der Vergangenheit viele Eheverträge von dem Bundesverfassungsgericht als sittenwidrig erklärt wurden, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss empfehlenswert.


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Stand: 31.05.2011

   
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Ehemann hindert seine Ehefrau an der Nutzung der gemeinsamen Wohnung - Steht der Ehefrau ein Zugewinnausgleich zu?
Frage: 1995 hat mein damaliger Partner eine Eigentumswohnung erworben.Er hat dafür einen Kredit aufgenommen. Wir sind zu diesem Zeitpunkt gemeinsam in diese Wohnung eingezogen. 1999 sind wir dann in ein...
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