Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, wonach die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe bestimmen, insbesondere die Folgen bei einer Scheidung. Die notarielle Beurkundung ist dabei nach deutschem Recht ein Kriterium für die Formwirksamkeit, anderenfalls ist es formnichtig. Der Ehevertrag kann dabei vor, während, aber auch unter Umständen nach einer rechtskräftigen Scheidung geschlossen werden. In den meisten Fällen wird im Ehevertrag der Unterhalt für Kind und Ehepartner, Hausrat, Immobilien aber auch erbrechtliche Angelegenheiten geregelt (Erbvertrag). Es gibt auch einen dem Ehevertrag entsprechenden Vertrag zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Dieser Vertrag wird in diesem Fall Lebenspartnerschaftsvertrag genannt. Dabei sind die Grundsätze des Ehevertrags analog anzuwenden. Da in der Vergangenheit viele Eheverträge von dem Bundesverfassungsgericht als sittenwidrig erklärt wurden, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss empfehlenswert.
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Zum Thema Ehevertrag passende Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung
Frage: Frage 1: Muss ein Darlehen zwischen Privatpersonen von einem Notar beglaubigt werden? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten bei einem Darlehen in Höhe von 30.000,00 €?
Frage 2: Wie hoch sind die Notarkoste... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,
Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist zwar nicht erforderlich. Eine notarielle Beurkundung des Darlehensvertrages würde allerdings für den Darlehensgeber den Vorteil bieten, dass die notarielle Urkunde selbst bereits ein Titel ist, so dass aus dieser herau ...⇒ zum vollständigen Fall
Frage: Im Juli 2009 verstarb mein leiblicher Vater. Zum jetzigen Zeitpunkt lebt noch meine Stiefmutter, welche Erbschaftsansprüche kann ich jetzt geltend machen? Was ist mit der Erbfolge, wenn meine Stiefmutte... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Sie haben nichts von weiteren Geschwistern geschrieben, so dass ich davon ausgehe, dass Sie das einzige Kind Ihres Vaters sind. Ich gehe davon aus, dass Ihr Vater mit Ihrer ?Stiefmutter? verheiratet war. Dabei ergäbe sich folgend ...⇒ zum vollständigen Fall
Frage: Frage 1: Muss ein Darlehen zwischen Privatpersonen von einem Notar beglaubigt werden? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten bei einem Darlehen in Höhe von 30.000,00 €?
Frage 2: Wie hoch sind die Notarkosten für einen Ehevertrag mit einem angesetzten Wert in Höhe von 21.000,00 €?
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,
Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist zwar nicht erforderlich. Eine notarielle Beurkundung des Darlehensvertrages würde allerdings für den Darlehensgeber den Vorteil bieten, dass die notarielle Urkunde selbst bereits ein Titel ist, so dass aus dieser heraus ggf. die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Hierdurch ?spart? man sich dann ein zeitaufwändiges gerichtliches Klageverfahren zur Erlangung eines Titels.
Die Kosten der notariellen Beurkundung liegen bei einem Gegenstandswert von 30 TEUR bei 192 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
Die Kosten eines notariellen Ehevertrages liegen bei einem Gegenstandswert von 21 TEUR bei 156 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
Rechtsanwältin Andrea Fey
Frage: Im Juli 2009 verstarb mein leiblicher Vater. Zum jetzigen Zeitpunkt lebt noch meine Stiefmutter, welche Erbschaftsansprüche kann ich jetzt geltend machen? Was ist mit der Erbfolge, wenn meine Stiefmutter stirbt? Bin ich erbberechtigt als Stiefkind wenn noch 2 Kinder der Stiefmutter existieren oder nicht?
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Sie haben nichts von weiteren Geschwistern geschrieben, so dass ich davon ausgehe, dass Sie das einzige Kind Ihres Vaters sind. Ich gehe davon aus, dass Ihr Vater mit Ihrer ?Stiefmutter? verheiratet war. Dabei ergäbe sich folgende Erbfolge:
Wenn Ihre Stiefmutter keinen Ehevertrag mit Ihrem Vater hatte, also der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestand, erbt Ihre Stiefmutter gemäß §§ 1931 BGB, 1371 BGB. Somit hat Ihr Stiefmutter an dem Nachlass Ihres Vaters ein Erbrecht von ¼ gemäß § 1931 BGB. Dieser Erbteil wird gemäß § 1371 BGB um ein weiteres Viertel erhöht, wenn der gesetzliche Güterstand bestand. Somit erbt Ihre Stiefmutter insgesamt zu ½. Sie als einziges Kind Ihres Vaters erben ebenfalls zu ½.
Nach dem Tod Ihrer Stiefmutter besteht kein Erbrecht, da Sie mit dieser nicht verwandt sind. Anders könnte es nur dann sein, wenn Sie von Ihrer Stiefmutter adoptiert wurden oder aber Ihre Stiefmutter Sie in ihrem Testament oder mittels Erbvertrag zum Erben benannt hätte.
Rechtsanwältin Mandy Riedel
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