Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Eheschließung
Um eine wirksame Eheschließung herbeizuführen, müssen Mann und Frau vor dem Standesbeamten persönlich das Eheversprechen abgeben. In der Regel soll erst danach auch eine kirchliche Trauung stattfinden. Heiraten ausländische Personen, so müssen teilweise noch Urkunden vorgelegt werden, so z.B. ein Ehefähigkeitszeugnis oder ein Nachweis, im Geburtsland nicht bereits verheiratet zu sein.
Mit der Eheschließung sind einige rechtlich erhebliche Auswirkungen verbunden:
So haben die Partner nun das Wahlrecht, ob sie den Familiennamen einer der Partner zum Familiennamen wählen, Doppelnamen geführt werden sollen oder, ob jeder seinen Geburtsnamen behält. Weitere Veränderungen ergeben sich hinsichtlich einer Unterhaltsverpflichtung, sowie im Steuer- und Erbrecht. Als Ehepaar stehen die Partner unter dem besonderen Schutz des Art. 6 GG (Grundgesetz). Daraus folgt unter anderem, dass sie zum Beispiel in einem Strafprozess nicht gegeneinander aussagen müssen. Kinder, die während der Ehe geboren werden, gelten rechtlich als Kinder der Eheleute.
Weitere Fragen zur Eheschließung, auch im Zusammenhang mit einem etwaigen Ehevertrag, beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder im Rahmen einer E-Mail-Beratung. Stand: 13.07.2011
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