Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema eheliches Güterrecht
Das eheliche Güterrecht besagt, dass der Güterstand nur durch einen Ehevertrag vereinbart werden kann, sofern er vom gesetzlichen Güterstand abweicht. Dabei wird das Vermögen der beiden Eheleute zu einem gemeinschaftlichen Vermögen. Auch das erworbene Vermögen während der Ehe wird zum Gesamtgut. Bei der Gütertrennung behält der Ehepartner sein Vermögen. Dabei stehen sich die Ehepartner in vermögensrechtlicher Hinsicht wie Unverheiratete gegenüber. Jeder der beiden verwaltet sein Vermögen und hat eine unbeschränkte Befugnis darüber. Bei Schuldproblemen ist es somit möglich, dass jeder Ehegatte selbst haftet. Der Güterstand ist durch einen notariellen Ehevertrag zu vereinbaren.
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Stand: 10.10.2011
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