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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt kommt zeitlich gesehen in zwei Formen vor: dem Trennungsunterhalt (für den Zeitraum der Trennung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Scheidungsverfahrens) sowie dem Nachehelichen Unterhalt (nach Rechtskraft des Scheidungsurteils). Der Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen, den sog. Bedarf. Auf der buchstäblich anderen Seite setzt er die Leistungsfähigkeit des zum Unterhalt verpflichteten voraus. Der zum Unterhalt Verpflichtete muss noch in der Lage sein, sich trotz Unterhaltszahlungen selbst zu unterhalten. Deshalb gibt es für jede Form des Unterhalts einen jeweils angemessenen Selbstbehalt. Bei Ehegatten beträgt er 1.000 EUR.

Einzelheiten zu der Berechnung der Unterhaltshöhe finden sich in den Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf, in der So genannten Düsseldorfer Tabelle. Dort finden sich auch die Grundlagen für die Berechnung der Unterhaltshöhe. Die Berechnung ist allerdings beim Ehegattenunterhalt ungleich komplizierter als beim Kindesunterhalt. Die Hinzuziehung eines im Familienrecht kompetenten Rechtsanwalts ist daher unbedingt anzuraten.

Fragen rund um das Thema Unterhalt machen einen nicht geringen Teil der eingehenden Anrufe aus. Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Ehevertrag (falls vorhanden) oder Schriftverkehr bereit.

Stand: 25.01.2011

   

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