Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ehefähigkeitszeugnis
Durch die Vorlage eines sog. Ehefähigkeitszeugnisses - auch Ledigkeitsnachweis genannt - wird bestätigt, dass der Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von 6 Monate; § 39 Personenstandsgesetz.
Es wird vor dem Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers beantragt und ist gebührenpflichtig (ca. 40,00 EURO - 80,00 EURO).
Folgende Unterlagen sind als Original (ausländische mit amtlich beglaubigter Übersetzung) beizubringen
- Abstammungsurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch - aktuelle Aufenthaltsbescheinigung - eventuell Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk der Eheschließung/ Sterbeurkunde - gültiger Reisepass/ Personalausweis - Übersetzung aller ausländischer Urkunden, die nicht in internationaler Form ausgestellt sind, durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte telefonisch oder per E-Mail Beratung zur Verfügung. Stand: 22.09.2010
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