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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ehefähigkeitszeugnis

Durch die Vorlage eines sog. Ehefähigkeitszeugnisses - auch Ledigkeitsnachweis genannt - wird bestätigt, dass der Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von 6 Monate; § 39 Personenstandsgesetz.

Es wird vor dem Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers beantragt und ist gebührenpflichtig (ca. 40,00 EURO - 80,00 EURO).

Folgende Unterlagen sind als Original (ausländische mit amtlich beglaubigter Übersetzung) beizubringen

- Abstammungsurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung
- eventuell Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk der Eheschließung/ Sterbeurkunde
- gültiger Reisepass/ Personalausweis
- Übersetzung aller ausländischer Urkunden, die nicht in internationaler Form ausgestellt sind, durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte telefonisch oder per E-Mail Beratung zur Verfügung.
Stand: 22.09.2010

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Ehefähigkeitszeugnis

Wirksamkeit einer in der Türkei geschlossenen Ehe zwischen einer Deutschen und einem türkischen Staatsangehörigen
Frage: Ich habe am 8.8.2006 in der Türkei geheiratet. Von Deutschland hab ich ein Ehefähigkeitszeugnis dabei. Nun möchte ich mich scheiden lassen, da mein Mann bleibendes Einreiseverbot hat. Frage...
Antwort: Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie keine Imam-Ehe geschlossen haben, sondern Ihre Ehe vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen wurde. Neben den üblichen Unterlagen ...⇒ zum vollständigen Fall

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