Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema eheähnliche Gemeinschaft
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine dauerhafte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Personen, die gesetzlich geregelt wird. Dieses Gesetz führte eine besondere Rechtsform für die Lebenspartnerschaft von Personen des gleichen Geschlechts ein, nämlich die eingetragene Lebenspartnerschaft. Das eigenständige Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft versteht sich vor dem Hintergrund, das der Gesetzesgeber bedingt durch die Verfassung gehindert sah gleichgeschlechtliche Paare zur Eheschließung zuzulassen. Bei Sonderfragen sollte immer ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Deshalb stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline hierfür gerne zur Verfügung! Stand: 16.08.2010
Passende Verträge zum Thema eheähnliche Gemeinschaft finden Sie im Vertragscenter:
Interessante Beiträge zum Thema eheähnliche Gemeinschaft
Richter: Hartz-IV-Hausbesuche verfehlen ihren Zweck Nürnberg (D-AH) - Auf der Mauer, auf der Lauer: Observationen und Hausbesuche von Außendienstlern der Arbeitsagentur sind kein geeignetes Mittel, eine eheähnliche Gemeinschaft festzustellen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf ...weiter lesen