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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Düsseldorfer Tabelle

Wenn über Unterhaltsansprüche, vor allem über die Festsetzung von Kindesunterhalt gesprochen wird, fällt in der Regel auch der Begriff der "Düsseldorfer Tabelle".

Diese Tabelle wurde in Abstimmung der Familiensenate des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, der weiteren Familiensenate der übrigen Oberlandesgerichte und dem Familiengerichtstag erarbeitet. Sie ist kein Gesetz, sondern dient allen Familiengerichten und Jugendämtern als Arbeitshilfe für die Festsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Die Tabelle wird regelmäßig überarbeitet, die letzte Anpassung ist zum 01.01.2011 erfolgt.
Die Tabelle ist wie beschrieben eine Arbeitshilfe und Leitlinie. Ein Anspruch auf Unterhalt in einer bestimmten Höhe lässt sich allein aus dieser Tabelle nicht begründen, da stets alle Umstände eines Einzelfalles zu berücksichtigen sind.

Unterhaltsansprüche sollten regelmäßig, im Abstand von etwa zwei Jahren überprüft und wenn nötig angepasst werden.

Unsere Familienrechtsanwälte sind erfahren in Unterhaltsfragen. Sie haben die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle vorliegen und können Ihnen sofort am Telefon die Ihnen zustehende Höhe des Kindesunterhalts berechnen und Auskunft darüber geben, ob ein Verfahren zur Anpassung notwendig ist, wie dieses Verfahren sich gestaltet und wie die Unterhaltsansprüche tatsächlich auch durchzusetzen sind.

Gerade bei Unterhaltsfragen geht es um viel Geld und Sie laufen schnell Gefahr, durch Unkenntnis viel zu verlieren. Unsere Familienrechtsanwälte können Sie täglich von 07 Uhr bis 01 Uhr davor schützen.
Stand: 10.02.2011

   
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