Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Düsseldorfer Liste
Der Begriff Düsseldorfer Liste ist im juristischen Sprachgebrauch nicht gängig. Gemeint ist damit meist die Düsseldorfer Tabelle. Diese dient bundesweit als Orientierung bei der Bestimmung des zu leistenden Unterhalts für Kinder. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Die Düsseldorfer Tabelle ist in Altersstufen der Kinder und Einkommensstufen des Unterhaltspflichtigen eingeteilt. Aus ihr kann der jeweilige Unterhaltsbedarf des Kindes herausgelesen werden. Das hälftige Kindergeld wird auf den jeweiligen Tabellenbetrag angerechnet. Die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle scheint einfach zu sein. Die Berechnung des Kindesunterhaltes birgt jedoch für den juristischen Laien viele Fallstricke. Zu denken ist z. B. an die Einkommensermittlung und Einkommensbereinigung. Die Recherche im Internet mag hilfreich sein, verunsichert oft aber mehr, als dass sich Klarheit einstellt. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen meist innerhalb weniger Minuten am Telefon weiterhelfen.
Stand: 23.03.2011