Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Berliner Tabelle
Die im Jahr 1991 entwickelte Berliner Tabelle war bis einschließlich 31.01.2007 als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle anzuwenden, wenn sowohl der Unterhaltsgläubiger als auch der Unterhaltsschuldner im Beitrittsgebiet wohnten.
Seit dem 01.01.2008 gilt nunmehr in ganz Deutschland die Düsseldorfer Tabelle in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts. Denn durch das seit 01.01.2008 geltende Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts entfiel für die Unterhaltshöhe die bislang übliche Differenzierung nach dem Wohnsitz des Kindes im alten oder im neuen Bundesgebiet, so dass für die in den neuen Bundesländern oder in den östlichen Bezirken von Berlin lebenden Kinder keine Sonderregelungen mehr zu beachten sind.
Inzwischen kommt der Berliner Tabelle somit in der Praxis kaum noch Bedeutung zu.
Bei weiteren Fragen zur Berliner Tabelle können Sie sich von einem Familienrechtsanwalt in wenigen Minuten am Telefon beraten lassen. Stand: 31.05.2010