Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aufenthaltsbestimmung
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Allgemeinen elterlichen Sorge und bedeutet das Recht, zu entscheiden, an welchem Ort das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann Gegenstand eines familiengerichtlichen Verfahrens sein. Ein solches Verfahren kann von den Kindeseltern aber auch von dritter Seite (z.B. das Jugendamt) eingeleitet werden. In der Regel streiten die getrennt lebenden Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht der gemeinsamen Kinder. Entscheidungsmaßstab ist immer das Kindeswohl.
Fragen zum Familienrecht beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder auch online per E-Mail. Stand: 19.07.2010
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