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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gemeinschaftsrecht

Das internationale Zivilprozessrecht wurde innerhalb Europas früher allein auf herkömmlicher völkerrechtlicher Basis vereinheitlicht, entweder durch bilaterale Verträge oder durch multilaterale Verträge. Solche multilateralen Verträge sind vor allem eine Vielzahl sog. Haager Übereinkommen, denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist. Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages vom 01. Mai 1999 wurde innerhalb der EU der "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" geschaffen, wodurch die Gemeinschaft im Bereich der "Justiziellen Zusammenarbeit" neue Kompetenzen bekommen hat. Artikel 65 des EG-Vertrages ermächtigte die Gemeinschaft zum Erlass von Rechtsetzungsmaßnahmen auf dem Gebiet des internationalen Privat- und Prozessrechts. So wurden seit dieser Zeit mehrere Verordnungen geschaffen, die bei grenzüberschreitenden Fällen Vorschriften für die Zuständigkeit der Gerichte innerhalb des EU-Raums enthalten und die Vollstreckungen von gerichtlichen Entscheidungen in anderen Staaten des EU-Raums erleichtern. Die bisherigen bilateralen Verträge zwischen den EU-Staaten sind dabei weitgehend ersetzt worden.

Das Vereinigte Königreich, Dänemark und Irland haben gemäß Artikel 69 des EG-Vertrages in Verbindung mit den Zusatzprotokollen zum Amsterdamer Vertrag eine Teilnahme versagt. Großbritannien und Irland haben jedoch nach den Zusatzvereinbarungen ihren jeweiligen "Beitritt" zu den Rechtsakten der Gemeinschaft offen gehalten (sog. "opt-in") und davon auch stets Gebrauch gemacht, so dass alle Verordnungen auch dort anwendbar sind. Für Dänemark blieb es bei der grundsätzlichen Versagung der Teilnahme, allerdings konnte durch einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen der EU und dem Köngreich Dänemark ab dem 01.07.2007 die Teilnahme an der EuGVO, als der wichtigsten aller Verordnungen, sowie an der EuBVO und EuZVO gesichert werden. Abgesehen von dieser Ausnahme für Dänemark ist jede Verordnung in jedem EU-Staat direkt anwendbar.

Die Ausführungen dieser Verordnungen sind in jedem Staat gesondert durch nationales Recht geregelt.

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Stand: 14.06.2010

   
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