Die EWG resultiert aus den Römischen Verträgen. Hier einigten sich Frankreich, Italien, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland zu deren Errichtung.
Ausgeschrieben bedeutet der Name "EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT". Gleichzeitig wurde die Errichtung der EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) vollzogen. Die Unterzeichnung erfolgte am 25. März 1957.
Die EWG hat sich vielfach an das EU-Recht angelehnt. Als solches bezeichnet alle von der Europäischen Union gesetzten Rechtsnormen und Rechtsakte. Man unterscheidet Primärrecht, Sekundärrecht und Rechtsprechung. Die Quellen des EU-Rechtes sind:
Primärrecht: Einheitliche Europäische Akte, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam, Vertrag von Nizza.
Sekundärrecht: Auf der Basis des Primärrechts beschließt der Ministerrat europäische Gesetze, bezeichnet als Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
Rechtsprechung:Die Rechtsprechung umfasst Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichtes erster Instanz in Streitsachen.
Entscheidend ist jeweils die Frage, ob ein Rechtsakt der EU unmittelbare Geltung in Deutschland hat oder ob er erst der Umsetzung in nationales Recht bedarf.
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Bitte halten Sie hierzu etwaige Unterlagen bereit.