Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vorsorgetestament
Der Erblasser kann im Rahmen eines Vorsorgetestaments für den Fall, dass er vor seinem Tod aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr in der Lage sein sollte, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, bestimmen, wie mit ihm im Rahmen der Gesundheitsvorsorge verfahren und welche Person als Ansprechpartner und Verfügungsberechtigter bzgl. sämtlicher Vermögenswerte benannt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wille des späteren Erblassers bereits zu Lebzeiten befolgt wird, auch wenn dieser aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr in der Lage ist, sich um seine eigenen Belange zu kümmern.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.