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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vorerbschaft

Die Vorerbschaft wird in den §§ 2105 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erläutert und erklärt. Der Vorerbe ist der kraft Gesetzes oder Verfügung von Todes wegen bestimmte Erbe, der in seiner Verfügung über den Nachlass durch die Einsetzung eines Nacherben beschränkt ist. Der Vorerbe muss das Vermögen des Erblassers von seinem Vermögen trennen, damit für den Fall des Ablebens des Vorerben bestimmt werden kann, welche Vermögenswerte aus dem Vorerbe für den Nacherben zur Verfügung stehen. Der Erblasser kann grundsätzlich frei bestimmen, welches Ereignis dazu führen soll, dass die Vorerbschaft endet und das Vermögen dem zuvor bestimmten Nacherben zufällt.

Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

Stand: 28.06.2010

   
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Besteht eine Möglichkeit die Auszahlung des Pflichtteils der Erben zu umgehen?
Frage: Wir sind ein Ehepaar mit insgesamt 4 erwachsenen Kindern. Davon ist ein Sohn aus erster Ehe der Ehefrau. 2 Kinder aus erster Ehe des Ehemannes und ein Sohn aus einer früheren Beziehung des Ehemannes.De...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,zunächst möchte ich mich für die Beauftragung bedanken. In Ihrer konkreten Rechtsfrage bin ich nach eingehender Überprüfung zu folgender Lösung gelangt:S ...⇒ zum vollständigen Fall

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