Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Vorerbe

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Vorerbe
(Erbrecht)
0900-1 875 010-391
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Erbrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vorerbe

Vorerbe ist, wer kraft Gesetzes oder kraft Verfügung von Todes wegen zum Erben bestimmt wurde, jedoch in seiner Verfügungsmacht über den Nachlass beschränkt wurde. Mit dem Eintritt des sog. Nacherbfalles hört der Vorerbe auf Erbe zu sein, der Nachlass fällt nun dem Nacherben zu, § 2139 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Der Erblasser kann den Zeitpunkt in dem die Erbschaft vom Vorerben auf den Nacherben übergehen soll frei bestimmen. Bestimmt der Erblasser keinen Zeitpunkt, so geht das Erbe mit dem Tode des Vorerben auf den Nacherben über. Wird beispielsweise ein noch nicht erzeugter Nacherbe eingesetzt, so geht die Erbschaft auf diesen mit seiner Geburt über. Ordnet der Erblasser einen bestimmten Zeitpunkt an, in welchem der Erbe die Erbschaft erhalten soll, so sind die gesetzlichen Erben bis zu diesem Zeitpunkt die Vorerben.

Der Vorerbe tritt vollständig in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein und kann somit grundsätzlich über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände verfügen. Er ist allerdings in seiner Verfügungsmacht eingeschränkt, da das Erbe für den Nacherben möglichst ungeschmälert erhalten bleiben soll. Der Vorerbe muss daher den Nachlass ordnungsgemäß verwalten, eventuelle Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu erfüllen und auf Wunsch dem Nacherben ein Verzeichnis der Gegenstände des Nachlasses auszuhändigen. Dem Vorerben stehen die Nutzungen des Nachlasses grundsätzlich zu; Verfügungen des Vorerben über einen Gegenstand der Erbschaft, die das Recht des Nacherben beeinträchtigen oder vereiteln können, sind unwirksam, §§ 2113 ff. BGB.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder im Rahmen einer E-Mailrechtsberatung.
Stand: 16.08.2010

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Vorerbe

Das Verfassen eines Testaments - Formerfordernisse und rechtliche Möglichkeiten bei der Festlegung der Erbfolge
Frage: Ich möchte ein Testament errichten. Ich habe 2 Enkelkinder. Weitere Erbberechtigte sind sind vorhanden. Ich habe Barvermögen und eine Immobilie. Das über den Pflichtteil hinausgehende Vermöge...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,grundsätzlich wäre hier ein Testament möglich, welches die Freundin als Alleinerbin Ihres Vermögens einsetzt.Die Regelungen des Erbausschlusses findet sich i ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

Rechtsanwälte Erb- und Steuerrecht Erbe Rechte und Pflichten 
unwirksam Verfügungen Verfügung Vorerben Erben Steuerrecht Nacherbe 
Pflichten BGB Rechte Erbschaft Recht Nachlass 
Nachlassverbindlichkeiten Erblasser Nacherben Erbrecht Anwaltshotline 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Mandy Riedel
Rechtsanwältin
Silke Fasterling
Rechtsanwalt
Frank Böckhaus
Rechtsanwältin
Bärbel Dimopulos
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum