Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vermächtnis
Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung (Testament) einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden. Der Vermächtnisnehmer erlangt einen schuldrechtlichen Anspruch (§ 2174 BGB) auf Übertragung des Zugewandten gegen den Beschwerten. Das kann entweder Herausgabe des Vermächtnisgegenstandes oder Erbringung der Vermächtnisleistung sein. Beschwert sein können Erben oder andere Vermächtnisnehmer. Bei juristischen Fragen zum Thema Vermächtnis sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Erbrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Testament: Persönliche Habe ist kein Vermögen Nürnberg (D-AH) - Wenn in einem Testament übrige persönliche Habe vermacht werden soll, sind darunter meist keine Vermögenswerte zu verstehen. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts München (Az. 23 O 13892/03) erhält ...weiter lesen