Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vererben
Stirbt ein Mensch, geht sein gesamtes Vermögen und dessen gesamte Verbindlichkeiten auf den Erben über. Ein Erbe ist damit Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Stellt der Erbe fest, dass der Nachlass überschuldet ist, so kann er die Erbschaft ausschlagen. Im Falle einer Ausschlagung, die gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist, gilt die Erbschaft als von Anfang an nicht angefallen.
Wurde vor dem Todesfall kein Testament verfasst, wird der gesetzliche Erbe durch die Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt. Der Erblasser kann jedoch bereits zu Lebzeiten bestimmen, wer für den Fall des Todes als Erbe eingesetzt werden soll und wer lediglich bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass erhält. Das ist ein Vermächtnis, das den insoweit Begünstigten berechtigt, dieses Vermächtnis vom Erben einzufordern. Die Bestimmung des Erben durch Testament ist der Vorgang, der umgangsprachlich "Vererben" genannt wird.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 26.08.2011
Vererbbare Urlaubsansprüche Nürnberg (D-AH) - Stirbt ein Arbeitnehmer, ohne wegen seiner vorangegangenen Krankheit den ihm zustehenden Jahresurlaub noch angetreten zu haben, kann sich seine Witwe nach dem Tode des Mannes dessen Urlaubsanspruch auszahlen ...weiter lesen