Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Universalerbe
Der Universalerbe ist derjenige, der im Unterschied zum Miterben kraft Gesetzes oder aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, also aufgrund eines Erbvertrages oder eines Testaments, alleiniger Erbe wird. Diesbezüglich herrscht weit verbreitet die irrtümliche Ansicht, dass dann, wenn ein Ehegatte keine Kinder hinterlässt, automatisch von Gesetzes wegen der überlebende Ehegatte sein Universalerbe oder Alleinerbe sei. Dieses ist jedoch so nicht richtig, vielmehr können sind ganz unterschiedliche erbrechtliche Konstellationen ergeben, wenn etwa die Eltern oder Geschwister des Erblassers noch leben.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 10.10.2011