Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Todesfall
Ein Todesfall hat bedeutende rechtliche Folgen für die Angehörigen. Zunächst finden sich die nahen Angehörigen in der Pflicht, den Verstorbenen bestatten zu lassen. Findet sich hier niemand, wird die örtliche Gemeinde die Bestattung veranlassen und von den Verwandten, unabhängig vom Erbrecht, Erstattung der Kosten verlangen. Sodann ist zu prüfen, wer Erbe geworden ist. Im allgemeinen werden Sterbefälle dem örtlichen Standesamt, Amtsgericht und dem Finanzamt gemeldet. Ist ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt worden, wird dieses eröffnet und die Erben benachrichtigt.
Hatte der Verstorbenen sein Testament zu Hause gelagert, müssen die Angehörigen, sobald sie es finden beim Amtsgericht abliefern. Dies ist eine gesetzliche Pflicht.
Liegt kein Testament vor, ist die Erbenermittlung häufig schwierig. Meint jemand Erbe geworden zu sein, kann er beim Amtsgericht, dort beim Nachlassgericht, einen Erbschein beantragen. Dazu sind die Verwandtschaftsverhältnisse anzugeben und eine Sterbeurkunde des Verstorbenen vorzulegen. Das Nachlassgericht prüft dann, ob der beantragte Erbschein erteilt werden kann. Mit dem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber Behörden und Banken legitimieren.
Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, muss dies durch öffentlich beglaubigte Erklärung innerhalb von 6 Wochen erfolgen. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland verlängert sich diese Frist auf 6 Monate.
Auskünfte, was bei einem Sterbefall zu beachten ist, erteilen Ihnen gerne die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 02.02.2012
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