Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Todesfall

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Todesfall
(Erbrecht; Sozialrecht; Zivilrecht)
0900-1 875 009-311
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Erbrecht
0900-1 875 009-312
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sozialrecht
0900-1 875 009-313
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zivilrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Todesfall

Ein Todesfall hat bedeutende rechtliche Folgen für die Angehörigen. Zunächst finden sich die nahen Angehörigen in der Pflicht, den Verstorbenen bestatten zu lassen. Findet sich hier niemand, wird die örtliche Gemeinde die Bestattung veranlassen und von den Verwandten, unabhängig vom Erbrecht, Erstattung der Kosten verlangen. Sodann ist zu prüfen, wer Erbe geworden ist. Im allgemeinen werden Sterbefälle dem örtlichen Standesamt, Amtsgericht und dem Finanzamt gemeldet. Ist ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt worden, wird dieses eröffnet und die Erben benachrichtigt.

Hatte der Verstorbenen sein Testament zu Hause gelagert, müssen die Angehörigen, sobald sie es finden beim Amtsgericht abliefern. Dies ist eine gesetzliche Pflicht.

Liegt kein Testament vor, ist die Erbenermittlung häufig schwierig. Meint jemand Erbe geworden zu sein, kann er beim Amtsgericht, dort beim Nachlassgericht, einen Erbschein beantragen. Dazu sind die Verwandtschaftsverhältnisse anzugeben und eine Sterbeurkunde des Verstorbenen vorzulegen. Das Nachlassgericht prüft dann, ob der beantragte Erbschein erteilt werden kann. Mit dem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber Behörden und Banken legitimieren.

Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, muss dies durch öffentlich beglaubigte Erklärung innerhalb von 6 Wochen erfolgen. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland verlängert sich diese Frist auf 6 Monate.

Auskünfte, was bei einem Sterbefall zu beachten ist, erteilen Ihnen gerne die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 02.02.2012

   
Interessante Beiträge zum Thema Todesfall

Notbestattung ohne Angehörige
Nürnberg (D-AH) - Bei der Beerdigung eines Verstorbenen haben die Wünsche und Vorstellungen seiner nächsten Angehörigen Vorrang. Das zuständige Ordnungsamt muss deshalb zunächst alles in seinen Kräften Stehende unternehmen, ...weiter lesen

Schock über Brief des Arbeitgebers
Nürnberg (D-AH) - Ein Beamter, der beim Lesen eines Briefes seines Arbeitgebers einen Schock erleidet, kann dies nicht als Dienstunfall geltend machen. Das hat jetzt das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Fall eines Professors ...weiter lesen

Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Todesfall

Alleinerbin muss ins Altersheim ziehen - Wird der Aufenthalt aus dem Erbe finanziert?
Frage: Mein Vater verstarb am 12.12 2007. In einem notariellen Schreiben ist festgehalten, dass im Todesfall der Ehepartner als Alleinerbe fungiert. Meine Mutter lebt zurzeit noch im eigenen Haus und bezieh...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,es ist zunächst richtig, dass Sozialhilfe bei einer Heimunterbringung nur dann gezahlt wird, wenn der Heimbewohner die Heimkosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermöge ...⇒ zum vollständigen Fall

Wie ist ein Testament zu formulieren, um den Zugriff der Exfrau auf das Erbe gänzlich auszuschließen?
Frage: Meine Tochter lebt bei meiner geschiedenen Frau. Diese ist wieder verheiratet. Meine Tochter soll Alleinerbin sein. Eine Wohnung (z.T. noch belastet) ist vorhanden, diverse Lebensversicherungen sind vorhanden...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,Wenn ich Ihre Anfrage richtig verstanden habe, wollen Sie unter allen Umständen vermeiden, dass Ihre geschiedenen Ehefrau nach Ihrem Tod auf Ihr Vermögen Zugriff hat. Ic ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

Erbschaft Erstattung Erbenermittlung Wohnsitz Mietwohnung Erben 
Ausschlagung Erbe Pflicht Frist Standesamt Sozialrecht Zivilrecht 
Finanzamt Sterbefall Amtsgericht Erbschein Anwälte Testament 
Anwaltshotline Nachlassgericht Erbrecht Bestattung Auslösung 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Wolfgang Surhoff
Rechtsanwalt
Wolfgang Philipp
Rechtsanwältin
Petra Nieweg
Rechtsanwalt
Detlef Vollmari
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum