Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Testierfähigkeit
Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit und besonders ausgestaltet. Testierunfähig, d.h. unfähig ein wirksames Testament zu errichten, ist ein Minderjähriger vor Vollendung seines 16. Lebensjahres, sowie jeder, der wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit wegen Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 2221 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch).
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