Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Testierfähigkeit

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Testierfähigkeit
(Erbrecht)
0900-1 875 009-291
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Erbrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit und besonders ausgestaltet. Testierunfähig, d.h. unfähig ein wirksames Testament zu errichten, ist ein Minderjähriger vor Vollendung seines 16. Lebensjahres, sowie jeder, der wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit wegen Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 2221 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Testierfähigkeit wird häufig durch Personen in Frage gestellt, die sich Hoffnungen auf eine Erbeisetzung gemacht haben, dann jedoch leer ausgegangen sind.

Die fehlende Testierfähigkeit muss von dem- o der denjenigen, die sich auf ihr Fehlen berufen, nachgewiesen werden. In der Regel geschieht dies durch ein ärztliches Sachverständigengutachten, dass den Geisteszustand des Erblassers bei Abfassung des Testamentes beurteilt.

Weiteres zum Thema erfahren Sie bei den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline!


Stand: 29.02.2012

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Testierfähigkeit

Besteht eine Möglichkeit die Auszahlung des Pflichtteils der Erben zu umgehen?
Frage: Wir sind ein Ehepaar mit insgesamt 4 erwachsenen Kindern. Davon ist ein Sohn aus erster Ehe der Ehefrau. 2 Kinder aus erster Ehe des Ehemannes und ein Sohn aus einer früheren Beziehung des Ehemannes.De...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,zunächst möchte ich mich für die Beauftragung bedanken. In Ihrer konkreten Rechtsfrage bin ich nach eingehender Überprüfung zu folgender Lösung gelangt:S ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

Vollendung Testamentsvertrag Willenserklärung Testament Erbrecht BGB 
Geschäftsfähigkeit Vermächtnisnehmer Vorausvermächtnis 
Erb- und Steuerrecht Steuerrecht Wiederverheiratungsklausel 
Notarielles Testament Behindertentestament Testamentsvordrucke 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Franz Walter Hopusch
Rechtsanwalt
Christian Bajl
Rechtsanwältin
Daniela Sämann
Rechtsanwältin
Gota Guérin-Kettern
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum