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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Testamentvollstrecker

Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die durch die Bestimmung gegenüber dem Nachlassgericht die Aufgabe erhält, den Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten, also die letztwilligen Verfügen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.

Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser durch letztwillige Verfügung, meist im Testament eingesetzt. Es gibt unter anderem aber auch die Möglichkeit, dass die Bestimmung dem Gericht übertragen wird. Das ist oft dann der Fall, wenn der Erblasser keinen geeigneten Testamentsvollstrecker kennt, der ihn potentiell lange genug überlebt.

Es gibt im Prinzip zwei Aufgabenkreise für Testamentsverwalter. Der eine ist die Abwicklung des Nachlasses. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Erbengemeinschaft sich untereinander blockieren würde und damit Nachteile entstünden. Das andere ist die Verwaltung des Nachlasses. Das kommt zum Beispiel vor, wenn die Erben zu jung oder zu unreif sind, ein zu übernehmendes Unternehmen zu führen.

Es kommt hier oft zwischen Differenzen zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker. Dem Erben steht hier der Weg zum Nachlassgericht offen. Der Testamentsvollstrecker darf nicht zum Nachteil des Nachlasses tätig werden. Eine Kompetenzüberschreitung kann der Erbe rügen.

Sollten Sie Fragen zur Testamentsvollstreckung haben, wenden Sie sich gerne an die Deutsche Anwaltshotline.

Stand: 13.09.2011

   
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