Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Testamentsverwalter Der Testamentsverwalter ist eine Person, der bereits zu Lebzeiten des zukünftigen Erblassers, das errichtete Testament zur Verwahrung übergeben wird. Als Testamentsverwalter kommt grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person in Betracht. Im Fall des Todes des Erblassers, übergibt der Testamentsverwalter das Testament an die zukünftigen Erben, damit diese ihre Erbteilsansprüche geltend machen können. Ein Testamentsverwalter kann auch den Nachlass verwalten, wenn der Erblasser dies im Testament bestimmt hat. Meistens ist, auf jeden Fall bestimmt, dass er die Aufteilung und Verteilung des Nachlasses durchführt, und die Vermächtnisse realisiert.
Bei juristischen Fragen zum Thema Testamentsverwalter sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Erbrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon Ihr rechtliches Anliegen hierzu klären! Stand: 23.02.2012
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