Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Testamentformulare
Formulare für Testamente gibt es in vielen verschiedenen Variationen in der Fachliteratur. Sie werden für typisch und oft verwendete letztwillige Verfügungen verwendet.
Aber Vorsicht! Formulare sind, wie oben erwähnt, typisiert, also nicht für den individuellen Fall bestimmt. Das heißt, dass ein Formular immer nur Anhaltspunkt und Stütze auf dem Weg zur eigenen letztwilligen Verfügung geben kann und will. Vor einer so wichtigen persönlichen Handlung, wie einer letztwilligen Verfügung sollten Sie daher Ihren Anwalt kontaktieren. Sie können auch nicht einfache ein Formular übernehmen und unterschreiben, da für Testamente zwingende Formvorschriften bestehen. Entweder ein Notar beurkundet das Testament, oder Sie schreiben das Testament selbst. Dann müssen Sie gemäß § 2247 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Testament eigenhändig und handschriftlich abfassen und unterschreiben. Ort und Datum sollten hinzugefügt werden. Ein zum Beispiel mit Schreibmaschine oder Drucker angefertigtes Testament ist unwirksam.
Stand: 24.08.2011