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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Testamente

Jeder Mensch, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann nach dem Gesetz ein Testament verfassen, wenn er testierfähig ist, dh nicht unter einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung leidet. Ohne Testament oder andere letztwillige Verfügung, zB einen Erbvertrag, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein, §§ 1924 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Ordentliche Testamente können in zwei Formen errichtet werden: privatschriftlich oder vor einem Notar. Beides ist gleichermassen gültig.

Bei einem privat-, also handschriftlichem Testament sind in jedem Fall die Formvorschriften zu beachten. Das Testament
muss von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben sein, Ort und Zeit der Errichtung müssen enthalten sein, es muss mit Vor- und Zunamen eigenhändig unterschrieben sein.

Ein Testament kann jederzeit geändert, widerrufen oder neu verfasst werden, mit Ausnahme bindender Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten.

Widersprechen sich zwei Testamente, gilt immér das zuletzt geschriebene.

Vor Testamentserrichtung empfiehlt sich eine vorherige Rechtsberatung durch einen Anwalt oder Anwältin der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 20.09.2011

   
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