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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Testament

Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Darin bestimmt der Erblasser in der Regel die Erben. Der Erblasser kann aber nicht nur Erben bestimmen, sondern auch gesetzliche Erben von der Erbfolge ausschließen. Dies ist immer dann der Fall, wenn in einem Testament eine Person als Alleinerbe eingesetzt wird. Die nicht bedachten nahen Erben haben dann Pflichtteilsansprüche. In einem Testament kann der Erblasser auch Vermächtnisse und Auflagen bestimmen, Vor- und Nacherbfolge anordnen sowie einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Ein Testament kann selbst eigenhändig geschrieben werden oder aber von einem Notar verfasst und beglaubigt werden, sog. notarielles Testament. Beim eigenhändigen Testament sind bestimmte Formalien zu beachten, diese regeln die §§ 2247, 2248 BGB. Das Testament muss vollständig handgeschrieben sein, muss Ort und Datum enthalten und mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet sein. Werden diese Formvorschriften missachtet, ist das Testament im Zweifel unwirksam.

Ein eigenhändiges Testament kann jederzeit geändert werden, es gilt die jeweils letzte testamentarische Verfügung.
Nicht einseitig abänderbar sind allerdings bindende Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament nach dem Tod des Erstversterbenden.

Um spätere Probleme der Erben mit etwaig missverständlichen Formulierungen in Testamenten zu vermeiden, empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines im Fachbereich Erbrecht erfahrenen Rechtsanwaltes der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 01.02.2012

   
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