Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sterbefall
Durch den Sterbefall tritt der Erbfall ein. Zu diesem Zeitpunkt geht das Vermögen des Verstorbenen, des sogenanntes Erblasser als Ganzes auf dessen Erben über, sogenannte Gesamtrechtsnachfolge. Geregelt ist der Erbfall im § 1922 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Hinterlässt der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Bei einem Ehepaar erbt der überlebende Ehegatte, wenn für die Ehe Zugewinngemeinschaft bestand, die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen auf die Kinder verteilt.
Dokumente, die bei einem Sterbefall von den Hinterbliebenen benötigt werden, sind : ◦Personalausweis des Verstorbenen ◦vom Arzt ausgestellter Totenschein ◦Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Stammbuch oder Heiratsurkunde bei Verheirateten ◦Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Stammbuch bzw. Heiratsurkunde bei Geschiedenen ◦Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten ◦ggf. Versichertenkarte bzw. Krankenscheinheft ◦ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag ◦ggf. Versicherungsunterlagen
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Stand: 01.02.2012