Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Privattestament
Beim privaten Testament sind Formvorschriften zu beachten. Das Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben werden. Es muss eigenhändig unterschrieben werden. Papierart und Schreibgerät sind dagegen frei wählbar. Das Testament ist grds. mit Vor- und Familiennamen zu unterschreiben. Besteht das Testament aus mehreren Blättern, so sollte jedes Blatt unterschrieben und durchnummeriert werden, um so Manipulationen möglichst auszuschließen.
Das Testament sollte mit Ortsbezeichnung und Datum zu versehen werden. Grund: Ansonsten können Schwierigkeiten der Gültigkeit entstehen, weil grds. das letzte errichtete Testament zählt. Der Aufbewahrungsort des Testaments sollte vorsorglich mehreren Personen genannt werden, damit nach Ihrem Tod Fälschungen o.ä. ausgeschlossen werden. Am sichersten ist die Aufbewahrung wohl beim Amtsgericht (oder Notar). Die Aufbewahrung ist gds. bei jedem Amtsgericht möglich. I.d.R. erhält man dann einen Hinterlegungsschein. Dieser ist von Richter und Urkundsbeamten unterschrieben. Zu beachten ist, dass auch in diesem Fall mögliche Formfehler bzgl. des Inhalts eine Nichtigkeit des Testaments bewirken können.
Benötigen Sie weitere Informationen zum Privattestament, Konsultieren sie Unsere Kooperationsanwälte, die Ihnen gerne Auskunft geben. Stand: 24.08.2011