Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsberechtigte Erben (Kinder, Ehepartner, Eltern) können einmal auf den Pflichtteil verzichten, indem sie diesen während der gesetzlichen Frist nicht gelten machen. Da der Pflichtteil explizit innerhalb einer Frist (in der Regel drei Jahre) geltend gemacht werden muss, wird der Anspruch nicht automatisch fällig. Der Pflichtteil kann aber auch durch eine Erklärung des Pflichtteilsberechtigten vor dem Notar rechtswirksam erklärt werden, sowohl vor dem Eintritt des Erbfalls wie auch nachher.
Bei juristischen Fragen zum Thema Pflichtteilsverzicht sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Erbrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Stand: 23.02.2012
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