Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflichtteilsrecht
Der Anspruch auf den Pflichtteil ist der Ersatz für den Verlust des gesetzlichen Erbrechts. Wenn also ein Angehöriger, der eigentlich erbberechtigt gewesen wäre, enterbt wird, so hat er Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Anspruch muss geltend gemacht werden innerhalb einer Frist von 3 Jahren, wenn der Berechtigte Kenntnis vom Erbfall hat. Ansonsten gilt eine Frist von 30 Jahren.
Der Höhe nach beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Zahlungsanspruch in Geld. Neben dem Pflichtteilsanspruch besteht noch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch, der sich auf Schenkungen an Dritte innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall oder - ohne die zeitliche Beschränkung - auf Schenkungen an Ehegatten bezieht. Zu prüfen ist aber immer, ob der Anspruchsteller zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehört.
Fragen zum Erbrecht beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline - per Telefon oder E-Mail. Stand: 08.12.2011