Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachlassverwaltung
Die Nachlassverwaltung ist für den oder die Erben ein Mittel, um trotz Annahme der Erbschaft zu einer Haftungsbeschränkung wegen Verbindlichkeiten des Erblassers auf die Höhe des Nachlasses zu gelangen.
Die Nachlassverwaltung muss beim Nachlassgericht begründet werden. Der Nachlassverwalter übernimmt dann die Verteilung der Erbmasse an die Gläubiger und erhält dafür eine angemessene Vergütung.
Die nähere Abklärung kann ein zugelassener Rechtsanwalt oftmals in wenigen Minuten telefonisch vornehmen; er gibt Ihnen wichtige Hinweise zum Verfahren und zum weiteren Verhalten in Ihrem speziellen Fall.
Stand: 28.09.2011