Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachlassregelung
Nachlassregelung betrifft sowohl die Frage, wem der Erblasser welche Teile seines Nachlasses zukommen lassen will als auch die Frage, in welcher Form dies geschehen soll. Hier gibt es vielfache Gestaltungsmöglichkeiten, die von einem Laien normalerweise nicht vollumfänglich erfasst werden können. Die Hinzuziehung rechtlichen Beistandes ist daher dringend anzuraten.
Eine Nachlassregelung kommt auch bei Erbfällen in Betracht, in welchen die Erben den Nachlass noch nicht angenommen haben. Hierdurch soll der Nachlass vorläufig gesichert werden, § 1960 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Es handelt sich dabei um eine vorläufige Verwaltung. Für den potentiellen Erben wird ein Nachlasspfleger bestellt. Die Bestellung des Nachlasspflegers erfolgt durch das Nachlassgericht, § 1961 BGB.
Stehen die Erben fest, wird die Nachlasspflegschaft beendet und die Erben verwalten von diesem Zeitpunkt an den Nachlass selbst.
Bei Fragen zur Nachlassregelung helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Erläutern Sie zu Beginn des Gespräch, in welchem Stadium sich die Abwicklung des Nachlasses befindet. Stand: 30.11.2011