Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachlasspfleger
Aufgabe des Nachlasspflegers ist die Verwaltung des Nachlasses für einen feststehenden, aber noch unbekannten bzw. noch nicht genau bekannten Erben. In der Regel gehören daher die Erbenermittlung und die Sicherung des Vermögens zu den Pflichten des Nachlasspflegers. Eine Beschränkung auf einzelne Aufgaben ist jedoch möglich und zulässig.
Möchten Sie eine Nachlasspflegschaft beantragen oder haben Sie sonstige Fragen zur Nachlasspflegschaft, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Schildern Sie bitte beim Gespräch die Hintergründe für Ihren Wunsch nach Einrichtung einer Nachlasspflegschaft. Stand: 30.11.2009
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Allein-Erbe versehentlich ausgeschlagen Nürnberg (D-AH) - Schlägt jemand das Allein-Erbe seiner Mutter von vorneherein aus, weil er es der Mühe nicht wert oder es gar für überschuldet hält, so ist dieser Schritt in der Regel endgültig. Wenn die Wertaufstellung ...weiter lesen