Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Letzter Wille
Die Regelung dessen, was nach dem Tode mit dem Vermögen oder sonstigem Nachlass geschehen soll, nennt man den letzten Willen. Zumeist ist er in einem Testament enthalten. Die Erstellung eines Testaments ist immer dann sinnvoll, wenn nach dem Tod eine bestimmte Person etwas erhalten soll, der nach der gesetzlichen Erbfolgeregelung nichts oder weniger bekommen würde, als man es selbst möchte. So können beispielsweise auch Nichtverwandte berücksichtigt werden. Umgekehrt lassen sich durch ein Testament auch Personen vom Erbe ausschließen - allerdings nicht, wenn diesen nach dem Gesetz (§ 2303 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) ein Pflichtteil zusteht.
Es gibt das eigenhändige, vollständig handschriftliche und das notarielle Testament.
Des Weiteren gibt es das gemeinschaftliche Testament der Ehegatten ( so genanntes Berliner Testament, dassdie Eheleute gegenseitig als Erben einsetzt und erst nach dem Tod beider Ehepartner das Vermögen auf die Kinder übergeht) und den Erbvertrag. In beiden Fällen kann eine Bindung an die Verfügungen eintreten.
Die vorgenannten letztwilligen Verfügungen können noch ausgestaltet werden mit Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und Auflagen zu Lasten des künftigen Erben. Schließlich kann Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden.
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