Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hofübergabe
Das Hoferbrecht bestimmt abweichend vom allgemeinen Erbrecht des BGB, dass der Hof mit dem Erbfall im Wege der Sonderrechtsnachfolge unmittelbar einem der Miterben als Hoferbe zufällt. Die Bestimmungen in einigen landesrechtlichen Gesetzen dienen der Erhaltung eines landwirtschaftlichen Betriebs als geschlossene Einheit. So das württembergisch-hohenzollerische Anerbengesetz, das bremische Höfegesetz oder auch die rheinland-pfälzische Höfeordnung. Die Vererbung des Hofes und des hoffreien Nachlasses erfolgen dann nach unterschiedlichen Vorschriften, da es sich um zwei selbständige Vermögensmassen handelt.
Wichtigstes Anerbengesetz ist die norddeutsche Höfeordnung; in den neuen Bundesländern und in Bayern gelten grundsätzlich keine Anerbenrechte. In letzterem Bundesland herrscht jedoch eine weit verbreitete Anerbensitte in Form der lebzeitigen Hofübergabe. Diese erfolgt durch notarielle Urkunde, wobei in der Regel der Übernehmer mit seinem Erbrecht als abgefunden gilt.
Stand: 26.08.2011