Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema gesetzliches Erbteil
Der "gesetzliche Erbteil" setzt einen Nachlass voraus, der sich in Anteilen auf mehrere Erben verteilt. Außerdem kann es zur Verteilung in gesetzlichen Erbteilen nur kommen, wenn über den Nachlass nicht mit Testament oder Erbvertrag anderweitig verfügt ist. Es muss also die gesetzliche Erbfolge eintreten.
Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) hat eine gesetzliche Erbfolge nach Rängen eingeführt, die dafür sorgt, dass es bei einem nicht vom Erblasser geregelten Nachlass verschiedene Erbberechtigte hintereinander und nacheinander gibt.
Der gesetzliche Erbteil ist dann der Anteil, den der jeweilige Erbe am Gesamtnachlass hat. Das ist nicht nur für die Verteilung des Nachlasses wichtig, sondern auch für das Entscheidungsgewicht der gesetzlichen Miterben bei Entscheidungen, die die Verwaltung in der Erbengemeinschaft betreffen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem gesetzlichen Erbteil haben, fragen Sie die Anwälte der Deutschen Rechtsanwaltshotline. Stand: 13.09.2011