Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema gemeinschaftliches Testament

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema gemeinschaftliches Testament
(Erbrecht)
0900-1 875 004-543
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Erbrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema gemeinschaftliches Testament


Ehegatten und Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ein gemeinschaftliches Testament errichten (gilt nicht für Verlobte oder nichteheliche Lebensgemeinschaft). Bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments gibt es keine Formvorschriften.
Eine Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments besteht darin, dass nach dem Tode des Erstversterbenden wechselbezügliche Verfügungen aus dem Testament bindend werden, die der Überlebende nicht widerrufen kann.
Haben sich Ehegatten/Lebenspartner gegenseitig als Erben eingesetzt und als sog. Schlusserben eine (natürliche oder juristische) Person eingesetzt, so wird diese Person im Zweifel Erbe des gesamten Nachlasses.
Zu berücksichtigen ist beim gemeinschaftlichen Testament mit Schlusserbeinsetzung, dass der Schlusserbe, weil er keine gesicherte Erbenposition hat, beim Tod des Erstversterbenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen kann, sofern er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Erben zählt.

Probleme in diesem Bereich sind vielfältig. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.
Stand: 10.11.2011

   
Interessante Beiträge zum Thema gemeinschaftliches Testament

Falscher Vorname unter Testament
Nürnberg (D-AH) - Für die Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Testaments reicht die Unterschrift des Erblassers mit dem beglaubigten Schriftzug seines Familiennamen aus. Steht davor offenbar fälschlicherweise der Vorname ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Erben und Vererben Erbe Anwaltshotline Lebenspartner Testament 
Erb- und Steuerrecht Erben Formvorschriften Rechtsanwälte Erbrecht 
Verfügungen Widerrufen Steuerrecht Lebenspartnerschaft 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Tanja Leopold
Rechtsanwältin
Daniela Grünblatt-Sommerfeld
Rechtsanwalt
Detlef Vollmari
Rechtsanwältin
Gota Guérin-Kettern
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum