Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbschaftsvollmacht
Erbschaftsvollmacht ist eine Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht). Damit wird eine vom Erblasser rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, die nach seinem Tode weiter gelten soll, bezeichnet. Dies ist der gesetzliche Regelfall, auch wenn der Vollmachtgeber dies nicht ausdrücklich bestimmt hat. Nach dem Tod des Erblassers wirkt die Vollmacht für und gegen die Erben, sie können sie aber genauso wie der Erblasser zu Lebzeiten widerrufen. Für weitere Fragen sollte ein Fachmann kontaktiert werden.
Existiert eine solche transmortale Vollmacht und ist nicht sichergestellt, dass der Bevollmächtigte im Interesse der Erben unter Berücksichtigung des Willens des Erblassers von der Vollmacht Gebrauch macht, sollte die Vollmacht auf jeden Fall widerrufen werden.
Hier stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung. Erläutern Sie im Gespräch bitte den genauen Inhalt der Vollmacht.
Stand: 21.10.2011