Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbschaftsrecht
Mit dem Erbrecht oder Erbschaftsrecht garantiert der Gesetzgeber, dass das Privateigentum mit dem Tod des Eigentümers nicht untergeht, sondern durch Übergang auf den oder die Erben fortbesteht. Allerdings gehören zu diesem Privateigentum nicht nur dessen Werte sondern auch die Verpflichtungen des Erblassers , die dieser eingegangen ist und vor seinem Tod ganz oder teilweise noch nicht erfüllt hat.
Die rechtlichen Regelungen sind im Wesentlichen im 5. Buch des BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 1922 bis 2385 ) enthalten, weitere Regelungen finden sich jedoch auch im Sachenrecht, wo z.B. der Besitz nach § 857 BGB auf den / die Erben übergeht, im Familienrecht, wo z.B. in § 1371 BGB der Zugewinnausgleich bei Tod eines Ehegatten geregelt ist, oder auch außerhalb des BGB, wie z.B. im Erbschaftssteuergesetz.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 02.09.2011