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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbschaftsklage

Als Erbschaftsklage bezeichnet man die Klage eines Erben gegen denjenigen, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechtes etwas aus der Erbschaft erlangt hat, auf Herausgabe des Erlangten. Rechtsgrundlage für einen mit einer solchen Klage geltend gemachten Anspruch sind die §§ 2018 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Die Besonderheit dieses Anspruchs besteht darin, dass dem Erben nicht nur ein Anspruch auf Herausgabe eines einzelnen Gegenstandes aufgrund Eigentums zusteht, sondern ein Gesamtanspruch auf Herausgabe des insgesamt Erlangten. Der Anspruch besteht nur gegenüber demjenigen, der aufgrund eines ihm tatsächlich nicht zustehenden Erbrechtes etwas aus dem Nachlass erlangt hat, also einem sogenannten Erbschaftsbesitzer.
Der Erbe kann von dem Erbschaftsbesitzer die Herausgabe der Nachlassgegenstände, desjenigen, was der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erworben hat (sog. Surrogate (§ 2019 BGB), sowie der gezogenen Nutzungen, § 2020 BGB, verlangen.

Viele Fragen zum Thema Erbschaftskauf lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beantworten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 16.11.2010

   
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