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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbschaftsbesitzer

Ein Erbschaftsbesitzer ist wer aufgrund eines vermeintlichen oder angemaßten Erbrechts Erbschaftsgegenstände für sich in Anspruch nimmt. Ohne Belang ist es, ob hinsichtlich des Erbrechts Gutgläubigkeit vorliegt. Dem Erbschaftsbesitzer stehen solche Personen gleich, die von diesem die Erbschaft durch Vertrag erworben haben. Mit dem Erbschaftsanspruch kann der Erbe von dem Erbschaftsbesitzer sowohl Auskunft (§ 2027 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) über das in dessen Besitz befindliche Erbe, als auch dessen Herausgabe (§ 2018 BGB) verlangen. Darüber hinaus steht dem Erben dasjenige zu, was der Erbschaftsbesitzer aus dem in seinem Besitz befindlichen Erbe erlangt hat (§ 2020 BGB). Es können dies zum Beispiel die Miete aus einem vermeintlich geerbten Haus oder Zinsen auf vermeintlich geerbtes Kapital handeln.

Haben Sie Fragen zum Anspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Erläutern Sie dabei zunächst, ob Sie Erbe sind oder aus welchem Grund Sie als Erbschaftsbesitzer in Anspruch genommen werden.
Stand: 03.11.2011

   
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