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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erblasser

Erblasser ist die Person durch deren Tod der Erbfall eintritt und die Erbschaft auf den oder die Erben übergeht. Obgleich wohl jeder schon verschiedene Begriffe aus dem Erbrecht gehört hat, zählt das Erbrecht doch zu den schwierigsten Rechtsgebieten und ist für den juristischen Laien schwer zu durchschauen. Oft kommt es auf die genaue Einhaltung bestimmter Formvorschriften und die exakte Formulierung in Testamenten und Erbverträgen an.

Um folgenschwere Fehleinschätzungen und Fehler zu vermeiden, zahlt sich die Rücksprache mit einem erfahrenen Juristen oft aus. Viele Fragen lassen sich durch einen in diesem Rechtsgebiet erfahrenen Rechtsanwalt schnell beantworten. Falls vorhanden halten Sie auf jeden Fall schriftliche Unterlagen wie z.B. ein Testament bei Ihrem Anruf bereit.
Stand: 25.01.2011

   
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Frage: Todesfall Großvater am 21.11.2010. Ich möchte gerne Ihre Einschätzung ob ein Anwalt in diesen Fragen "Sinn macht": 1) muss ich eine Frist einhalten, um ggf. einen Pflichtanteil zu fordern?Ein...
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Frage: Ich möchte ein Testament errichten. Ich habe 2 Enkelkinder. Weitere Erbberechtigte sind sind vorhanden. Ich habe Barvermögen und eine Immobilie. Das über den Pflichtteil hinausgehende Vermöge...
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