Unter Erbkauf wird ein ewiger, unwiderruflicher Kauf unter Verzicht auf Rückkaufsrecht verstanden. Erbbaurecht ist das zeitlich begrenzte Recht, auf einem Grundstück ein Gebäude zu errichten und es zu nutzen. Eigentümer des Grundstücks bleibt der Erbbaugeber. Der Erbbauberechtigte ist hingegen Eigentümer des Gebäudes. Das Erbbaurecht gibt dem Erbbauberechtigten hinsichtlich des Grundstücks aber eine eigentümerähnliche Stellung mit Rechten und Pflichten. Er kann das Haus umbauen, vermieten, vererben und verkaufen.
Ein Erbbaurecht kommt durch einen notariell beurkundeten Vertrag zustande. Darin verpflichtet sich der Erbbauberechtigte meist, innerhalb einer bestimmten Frist ein Gebäude auf dem Grundstück zu errichten. Der Vertrag legt bereits die Form des Bauvorhabens fest, also etwa für ein Eigenheim, Doppelhaus oder Reihenhaus.
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Stand: 25.01.2011