Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbfolge
Bei juristischen Fragen zum Thema Erbfolge sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Erbrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Stand: 10.10.2011
Nicht auffindbares Testament Nürnberg (D-AH) - Ist ein Testament nach dem Tode des Erblassers verschwunden, reicht es für die rechtliche Einbeziehung nicht aus, wenn ein Zeuge eidesstattlich versichern kann, der Verstorbene habe ihm von seinem letzten ...weiter lesen
Erbfolge nach Doppelmord Nürnberg (D-AH) - Nachdem ein wegen des Doppelmords an Frau und Tochter inzwischen verurteilter Straftäter auf seine Hinterlassenschaft verzichtet hatte, wollten jetzt seine weniger von Skrupeln belasteten Eltern in ihrer ...weiter lesen
Notizzettel ist kein Testament Nürnberg (D-AH) - Ein Post-it mit einer kurzen Arbeitsanweisung ist kein Testament. Selbst wenn die eigenhändig verfasste und auch unterschriebene Notiz unbestreitbar darauf hinweist, dass der Erblasser davon ausging, eine ...weiter lesen
Geschenke einer Heimbewohnerin Nürnberg (D-AH) - Auch eine pflegebedürftige Heimbewohnerin darf ihre Besucher nach eigenem Gutdünken beschenken, wenn sie es denn mit Sinn und Verstand tut. Sie behördlicherseits zwingen zu wollen, ein wertvolles Geschenk ...weiter lesen
Teilweiser Erbverzicht Nürnberg (D-AH) - Alles oder nichts: In einen Erbverzicht nur ganz bestimmte Gegenstände einzubeziehen, ist rechtlich nicht zulässig. Zwar ist bei Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften auch ein beschränkter Erbverzicht ...weiter lesen
Ausländischer Erbschein Nürnberg (D-AH) - Für rechtmäßige Umschreibungen im Grundbuch reicht die Vorlage eines landesüblichen ausländischen Erbscheins grundsätzlich nicht aus. Dafür bedarf es zumindest einer unanfechtbaren Gerichtsentscheidung oder ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Erbfolge
Großvater verstorben - Besteht ein Anspruch auf den Pflichtanteil seines Nachlasses? Frage: Todesfall Großvater am 21.11.2010. Ich möchte gerne Ihre Einschätzung ob ein Anwalt in diesen Fragen "Sinn macht": 1) muss ich eine Frist einhalten, um ggf. einen Pflichtanteil zu fordern?Ein... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,wie Sie zutreffend vermuten, ist eine Frist zu beachten. Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche (auf die ich an anderer Stelle eingehe) unterliege ...⇒ zum vollständigen Fall
Erbanteile des Ehegatten bei Bestehen eines Gütertrennungsvertrages Frage: Mein Ehemann starb (Selbstmord) in diesen Tagen.Er hinterlässt 2 Kinder die bei seiner früheren Frau wohnen. Er hat alleine Unterhalt bezahlt.Wir haben einen Gütertrennungsvertrag.In de... Antwort: Sehr geehrter Mandant,maßgebliche Vorschriften für die Beantwortung Ihrer Anfrage sind die §§ 1924, 1931 BGB.Zunächst bestimmt § 1924 BGB, dass, sofern der Verstorbene leiblich ...⇒ zum vollständigen Fall
Eintritt der gesetzlichen Erbfolge - Kann man sich gegen eine Erbengemeinschaft wehren? Frage: Am 3.7.2010 ist mein Vater gestorben.Am 4.12.2010 erhielt ich vom Amtsgericht/Nachlassgericht die Mitteilung, dass meine Mutter die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbschein beantragt hat:Meine Mutte... Antwort: Sehr geehrter Mandant,aufgrund Ihrer Fragestellung gehe davon aus, dass hier von Ihrem Vater kein Testament errichtet worden ist, sondern die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Einwendungen gegen de ...⇒ zum vollständigen Fall
Wie teilen sich die Erbanteile auf die Kinder auf? Frage: Das Ehepaar A und B hatten 3 Kinder: C,D und E.C hat keine Kinder und ist nicht verheiratet, D hat ein Kind (F) und E hat 2 Kinder (G und H).Ausgangslage: A, B, D und E sind verstorben. Nun stirbt C ohn... Antwort: Sehr geehrter Mandant,
Mangels Testamentes kommt nach dem Tod von C die gesetzliche Erbfolge zum tragen. Erben erster Ordnung sind nach §§ 1924, 1931 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Kinde ...⇒ zum vollständigen Fall