Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbenermittlung
Hat der Erblasser kein Testament errichtet, obliegt dem Nachlaßgericht die Pflicht, die gesetzlichen Erben zu ermitteln. Darüber hinaus haben sich private Unternehmer darauf spezialisiert gegen Erfolgshonorar Erben zu ermitteln. Wird ein professioneller Erbenermittler beauftragt, wird dieser für den Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 20 - 30% des Nachlasswertes vereinbaren. Wird die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft beantragt, wird das Nachlassgericht einen Rechtsanwalt als Nachlasspfleger bestellen, zu dessen Aufgaben typischerweise neben der Vermögenssicherung auch die Erbenermittlung gehört. Der Nachlasspfleger wird zunächst durch Auskünfte der betroffenen Standesämter und Einwohnermeldeämter versuchen, die Namen und Anschriften potenzieller Erben ausfindig zu machen. Hat er auf diesem Wege die Erben ermittelt, teilt er das Ergebnis dem Nachlassgericht mit und veranlasst den oder die Erben einen Erbschein zu beantragen.
Weitere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen gerne unsere Rechtsanwälte.
Stand: 10.06.2011