Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbenermittler
Bei den Erbenermittlern handelt es sich um eine Personengruppe, die gewerbsmäßig die Suche nach unbekannten Erben anbietet. Erbenermittler treten in ganz unterschiedlichen Formen am Markt auf. Teilweise sind es Einzelpersonen, teilweise Kapitalgesellschaften, teilweise Tochtergesellschaften von Banken. Erbenermittlung ist dann von für potenzielle Erben von Interesse, wenn durch unübersichtliche Familienverhältnisse nur mit außerordentlich hohem Aufwand die eingetretene Erbfolge feststellbar ist. Die Erbfolge bei Fehlen eines Testamentes oder Erbvertrages richtet sich nämlich ausschließlich nach der Abstammung und nicht nach der persönlichen Nähe zum Erblasser. Haben Familienmitglieder den Kontakt zueinander verloren, kann es schwierig sein, die gesetzliche Erbfolge eindeutig festzustellen. Ohne diese Feststellung wird das Gericht jedoch keinen Erbschein erteilen mit der Folge, dass eventuell vorhandenes Vermögen blockiert wird. Da die Erbenermittlung in diesen Fällen schwierig ist, vereinbaren professionelle Erbenermittler für den Erfolgsfall regelmäßig eine Provision in Höhe von 20 - 30% des Gesamtnachlasses.
Haben Sie Fragen zu einem Vertrag mit einem Erbenermittler, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Schildern Sie im Gespräch bitte die genauen Umstände, auf deren Grundlage Sie annehmen können, Erbe eines Ihnen noch unbekannten Erblassers geworden zu sein. Stand: 10.06.2011