Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Erben und Vererben

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Erben und Vererben
(Erbrecht)
0900-1 875 003-661
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Erbrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erben und Vererben

Natürliche Personen haben das Recht, eigene Besitztümer bei Todesfall auf lebende Nachfolger zu übertragen (vererben). Durch eine angenommene Erbschaft tritt man in die Rechte und Pflichten des Erben ein (Gesamtrechtsnachfolge). Erbe kann nach § 1923 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aber nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. Hierbei wird auch bereits gezeugtes, ungeborenes Leben berücksichtigt.

Wer in Deutschland Erbe wird, kann der Erblasser selbst zu Lebzeiten durch Testament grundsätzlich frei bestimmen (sogenannte gewillkürte Erbfolge). Einige nahe Verwandte, z.B. Kinder oder der Ehepartner des Erblassers können dabei, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie werden im Falle der Enterbung zwar nicht Erbe, ihnen steht dann aber ein sogenannter Pflichtteilsanspruch gegen den oder die Erben zu.

Soweit kein Testament vorliegt, regelt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die gesetzliche Erbfolge. Ein Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, tritt also in alle Recht und Pflichten des Erblassers aus dem Nachlass ein, ggf. zusammen mit anderen Erben. So übernimmt er z.B. auch Schulden des Erblassers. Da diese das Vermögen auch überwiegen können, gibt es die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Näheres hierzu erfahren Sie gerne von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 16.11.2010

   
Ähnliche Themen:

Enterben Testamentseröffnung Erbeinsetzung Testamentsvollstreckung 
Testamentformulare Privattestament Testamentvollstreckung 
Testamentsvertrag Erbrecht Ehegattentestament Steuerrecht 
Testamentsvordrucke Testamentsanfechtung Erb- und Steuerrecht 
Testierfähigkeit 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Steffen Liebl
Rechtsanwalt
Thomas Lork
Rechtsanwältin
Gudrun Schackmar
Rechtsanwalt
Rudolf Berg
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum